Beitragssätze Sozial- versicherung 2020.
Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherung in 2020.
Die Beitragssätze bestimmen den Einkommens-Anteil, den gesetzlich Versicherte in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Nach Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Beiträge nicht mehr an. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beläuft sich auf 14,6 % des Bruttoeinkommens. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte. Die Krankenkassen erheben zusätzlich individuelle Zusatzbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls jeweils zur Hälfte tragen. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,05 %, für Kinderlose über 23 3,3 %, der Beitragssatz zur Rentenversicherung 18,6 % und zur Arbeitslosenversicherung 2,4 %.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird außerdem von einem Mindesteinkommen ausgegangen, das bei der Beitragsberechnung von Selbstständigen und anderen freiwillig Versicherten nicht unterschritten werden darf. Als fiktives Einkommen wird dabei ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße angenommen. Im Jahr 2020 sind das 1061,67 Euro. Bei der Ehegatteneinstufung wird eine Mindesteinnahme von 1061,67 Euro und eine Höchsteinnahme von 2343,75 Euro unterstellt.
Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherung

Verdienstgrenzen: Mini- und Midi-Jobs
Geringverdiener mit einem Mini-Job zahlen in Deutschland bis zu einem monatlichen Gehalt von 450 Euro keine Sozialversicherungsbeiträge. Wer zwischen 450,01 Euro und 1300,00 Euro im Monat verdient, hat einen "Midi-Job". Hier werden vom Arbeitgeber die vollen Sozialbeiträge gezahlt, vom Arbeitnehmer allerdings nur ein verminderter Prozentsatz der Beiträge.
Verdienstgrenzen Mini- und Midi-Beschäftigung (in Euro)

Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40.551 Euro. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt 2020 auf 3.185 Euro monatlich.