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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Arbeitgeber muss betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten wenn:

    • Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mindestens sechs Wochen lang ununterbrochen oder wiederholt krank ist

  • Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig.

  • Das BEM ist ein ergebnisoffenes Gespräch

  • es sollen geeignete Maßnahmen zur rechtzeitigen Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit vereinbaren werden

 

Ziel: 

  • krankheitsbedingte Fehlzeiten in Zukunft zu reduzieren
  • Voraussetzung dafür ist ein vertrauensvolles Klima im Unternehmen, das die Beteiligten zur Mitarbeit ermutigt.

  • Es ist Ausdruck der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wobei die Privatsphäre des Einzelnen zu berücksichtigen ist.