unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter
pro Kind kann man bis zu 3 Jahre Elternzeit vom Arbeitgeber gewährt bekommen
Elternzeit kann vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen werden
Detaillierte Beschreibung
Wer kann Elternzeit nehmen?
Elternzeit kann unter folgenden Voraussetzungen genommen werden:
Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
Während der Elternzeit wird entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche gearbeitet.
Jeder Elternteil kann Elternzeit nehmen:
Elternzeit steht einem zu
Unabhängig davon ob der andere ebenfalls Elternzeit beansprucht
für das leibliches Kind,
für das leibliche Kind der Ehefrau/ Ehemanns/ Lebenspartners/ Lebenspartnerin
für Kinder, für die man als Vater eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Vaterschaftsfeststellung beantragt haben, auch wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde,
für ein Pflegekind in Vollzeitpflege,
für ein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft (sogenanntes "Kind in Adoptionspflege"),
für das Enkekind,
wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die er vor seinem 18. Geburtstag begonnen hat;
in beiden Fällen können Sie nur dann Elternzeit bekommen, falls beide Eltern des Kindes selbst keine Elternzeit nehmen.
Bei Geburten vor dem 1. Juni 2015 geht dies nicht bei jedem Teil der Ausbildung, sondern nur während der letzten beiden Ausbildungsjahre,
in besonderen Fällen auch für die Schwester / Bruder, Nichte / Neffen/ Enkelkind/ Urenkelkind.
Dies ist zum Beispiel möglich bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern.