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Elternzeit Information

 Kurzbeschreibung

 

 

  • unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter
  • pro Kind kann man bis zu 3 Jahre Elternzeit vom Arbeitgeber gewährt bekommen
  • Elternzeit kann vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen werden
     

Detaillierte Beschreibung                                                                                        

 

Wer kann Elternzeit nehmen?

Elternzeit kann unter folgenden Voraussetzungen genommen werden:

  • Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Während der Elternzeit wird entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche gearbeitet. 


Jeder Elternteil kann Elternzeit nehmen:

  • Elternzeit steht einem zu
  • Unabhängig davon ob der andere ebenfalls Elternzeit beansprucht
  • für das leibliches Kind,
  • für das leibliche Kind der Ehefrau/ Ehemanns/ Lebenspartners/ Lebenspartnerin 
  • für Kinder, für die man als Vater eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Vaterschaftsfeststellung beantragt haben, auch wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde,
  • für ein Pflegekind in Vollzeitpflege,
  • für ein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft (sogenanntes "Kind in Adoptionspflege"),
  • für das Enkekind,
    • wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die er vor seinem 18. Geburtstag begonnen hat;
    • in beiden Fällen können Sie nur dann Elternzeit bekommen, falls beide Eltern des Kindes selbst keine Elternzeit nehmen.
    • Bei Geburten vor dem 1. Juni 2015 geht dies nicht bei jedem Teil der Ausbildung, sondern nur während der letzten beiden Ausbildungsjahre,
  • in besonderen Fällen auch für die Schwester / Bruder, Nichte / Neffen/ Enkelkind/ Urenkelkind.
    • Dies ist zum Beispiel möglich bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern.

Fragen

                                                                                                                                                                                                                                                                            
  • Experte: Claudia Schiller