Wie lange kann ich Elternzeit beantragen?
Der Rechtsanspruch zur Elternzeit ist vom Gesetzgeber eindeutig geregelt. Anhand der nachfolgenden Beispielszenarien wollen wir Klarheit über den Zeitrahmen der Elternzeit schaffen.
Bei Rückfragen wendet Euch gerne an das HR-Team.
Praxis-Beispiel
Ende der Elternzeit
Wurde das Kind am 1. Mai geboren, so endet die voll und unmittelbar nach der Geburt in Anspruch genommene Elternzeit am 30. April 3 Jahre später.
Ebenso wie an den Beginn ist der Arbeitnehmer an das angekündigte Ende der Elternzeit gebunden. Vorzeitig endet die Elternzeit grundsätzlich nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt oder das Kind verstirbt. In Ausnahmefällen kann allerdings eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zustimmung bestehen.
Bei befristetem Arbeitsverhältnis endet mit dem Arbeitsverhältnis auch die Elternzeit zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt. Eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses tritt auch dann nicht ein, wenn die Elternzeit über den Befristungszeitpunkt hinaus beantragt wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit zugestimmt hat.
Eine Sonderregelung gilt für den Fall, dass das Kind von dem Arbeitnehmer angenommen oder in Adoptions- oder Vollzeitpflege genommen wurde. In solchen Fällen kann Elternzeit von insgesamt 3 Jahren ab der Inobhutnahme des Kindes genommen werden. Im Übrigen gelten die Regelungen unverändert. In jedem Fall ist das spätest mögliche Ende der Elternzeit die Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes.
Elternzeit bei mehreren Kindern - Bei mehreren Kindern besteht der Elternzeitanspruch für jedes Kind getrennt, auch wenn sich mögliche Elternzeitansprüche überschneiden (§ 15 Abs. 2 Satz 4 BEEG). Dies gilt bei Mehrlingsgeburten ebenso wie bei Geburten weiterer Kinder innerhalb der 3-jährigen Elternzeit für das früher geborene Kind.
Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb der Elternzeit kommt es folglich zu Überlagerungen. Die Elternzeiten können nicht ohne Rücksicht auf das Alter der Kinder zu dem höchstmöglichen Zeitraum addiert werden.
Praxis-Beispiel
Elternzeit bei mehreren Kindern
Am 1.1.2010 werden die Zwillinge A und B geboren. Die Mutter nimmt für Kind A Elternzeit in den Jahren 2010 und 2011, für das Kind B in 2010 und 2012. Sie nimmt zudem noch 12 Monate Elternzeit sofort nach dem 3. Geburtstag des Kindes A und weitere 12 Monate für das Kind B im Jahr nach dessen 4. Geburtstag in Anspruch. Infolge der Zwillingsgeburt hat die Mutter folglich ununterbrochen Elternzeit von Anfang 2010 bis Ende 2014, also 5 Jahre.
Am 1.1.2012 wird das 3. Kind C geboren. Die Mutter nimmt für das 3. Kind Elternzeit in 2012 und 2013 sowie im Jahr 2015 noch einmal 12 Monate. Nun ist die Mutter sogar 6 Jahre von Anfang 2010 bis Ende 2015 in Elternzeit.
Verlängerung
Über das spätestmögliche Ende der Elternzeit hinaus kann Elternzeit in keinem Fall verlängert werden.