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Krankheit Ihres Kindes

Krankheit Ihres Kindes

  • Kind ist krank? -> gleiche Meldeverfahren wie bei eigener Erkrankung
  • In Deutschland müssen Sie der Personalabteilung vom ersten Tag an eine Bescheinigung des Kinderarztes vorlegen.
  • Für die Zeit erhalten Sie kein reguläres Krankengeld
  • Kostenerstattung erfolgt durch Ihre Krankenkasse.

Voraussetzung für Erstattung in Deutschland ist:

  • Versicherung mit Krankengeld
  • Arzt bescheinigt, dass Sie der Arbeit fernbleiben müssen, um...
    • Ihr krankes und gesetzlich versichertes Kind zu beaufsichtigen/betreuen/pflegen 
    • eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person dazu nicht in der Lage ist
    • das Kind ist unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
       

Oben genannten Voraussetzungen sind erfüllt: 

  • Elternteil hat Anspruch auf Kinderkrankengeld für höchstens 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und Kind.
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage pro Kind.
  • Bei mehrere Kindern: Anspruchsdauer erhöht sich entsprechend.
  • Insgesamt hat jeder Elternteil Anspruch auf maximal 25 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kalenderjahr.
  • Für Alleinerziehende beträgt die Höchstdauer bis zu 50 Arbeitstage.
  • Tage, an denen der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bezahlte Freistellung gewährt, werden darauf angerechnet.
  • Das Kinderkrankengeld ruht an diesen Tagen.

HINWEIS: Die obigen Informationen beschreiben den üblichen Rechtsweg in Deutschland. Etwaige länderspezifische Besonderheiten an Standorten außerhalb Deutschlands oder aufgrund besonderer Ausnahmefälle (z. B. Corona Sonderregelungen) müssen individuell geprüft werden.