Reisekosten Österreich 2022
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In Österreich werden Reisenden nur anfallende Reisekosten vergütet, wenn es sich um eine betrieblich veranlasste Reise handelt. Diese liegt vor, wenn:
Die Reisediäten in Österreich setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Taggeld Wie bereits oben angeführt, entsteht der Anspruch auf Taggeld, erst ab dem 26. Kilometer einer Reise.
Bei Auslandsdienstreisen dient anstelle des normierten Taggeldsatzes iHv € 26,40, ein für das jeweilige Land vorgesehener Tagsatz als Berechnungsgrundlage. Sämtliche ausländische Höchstsätze können HIER eingesehen werden. Nächtigungsgeld Bei Dienstreisen im Inland sind grundsätzlich ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten € 15,00 pro Nächtigung zu ersetzen. Werden die Kosten der Nächtigung (inklusive Frühstück) durch Vorlage eines Beleges nachgewiesen, so können die tatsächlich angefallenen Kosten vergütet werden. Fahrtkosten Unter den Fahrtkosten sind all jene Aufwendungen zu verstehen, welche für Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Taxi oder Flugzeug anfallen. Sowie sonstige Aufwendungen für Kraftfahrzeuge, welche im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Eine Vergütung von Kilometergeld ist nur für jene Fahrzeuge zulässig, welche zum Privatvermögen der ArbeitnehmerInnen zählen und somit nicht Teil des betrieblichen Vermögens sind.
Hinweis: Durch das Kilometergeld sind aus steuerlicher Sicht alle Kosten des Dienstnehmers rund um das KFZ abgegolten. Wenn der Dienstgeber zB dennoch einen Parkschein an den Mitarbeiter rückvergütet, dann ist dieser steuerpflichtig auszuzahlen. Hinweis: Es ist zu beachten, dass die einzelnen Verrechnungssätze und Abrechnungsmodalitäten je nach anwendbaren Kollektivvertrag variieren können. Zusätzlich ist zwischen steuerfreiem Taggeld und dem tatsächlichen ausbezahlten Betrag gem. Kollektivvertrag oder Unternehmensregelung zu unterscheiden. |
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Bundesministerium für Arbeit Telefon: +43 1 711 00-0 AnsprechpartnerAbteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll und Bürgerservice |