Krankheit
Krankheit
- Im Krankheitsfall gemäß den Anforderungen die Abwesenheitsmeldung einreichen.
- Krankheitsfall ist länger als 3 Arbeitstage: ärztliches Attest einreichen (es sei denn, in Ihrem Land gelten andere gesetzliche Bestimmungen)
- In der ärztlichen Bescheinigung müssen die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angegeben sein.
- Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist in unserem HR-Tool Personio einzustellen und bei Bedarf entsprechende Atteste hinzuzufügen/hochzuladen. Falls diese Meldung via Personio nicht durchgeführt werden kann, ist die Personalstelle (personal@serviceware.de) per E-Mail über die Abwesenheit zu informieren.
- Wenn Sie innerhalb der ersten 28 Arbeitstage krank sind, ziehen wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anteiliges Gehalt ab.
- Diesen Lohnausfall können Sie bei Ihrer Krankenkasse geltend machen, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Krankheitstag vorlegen.
- Bei Krankheit während des Urlaubs benötigen Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag der Krankheit, um Ihren Urlaub erstattet zu bekommen.
HINWEIS:
- Bitte beachten Sie auch die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag.
- Regelungen aus dem Arbeitsvertrag oder andere schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor den hier aufgeführten Regelungen.