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Informationen zur Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung hat gemäß § 14 Gewerbeordnung zu erfolgen bei

  • Neuerrichtung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigestelle
  • Verlegung eines bestehenden Betriebes von einem anderen Ort nach Musterstadt
  • Kauf oder Übernahme eines bestehenden Betriebes
  • Änderung der Rechtsform

Voraussetzung ist, dass die betreffende Betriebsstätte (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle) auf dem Gebiet der Stadt Musterstadt liegt.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Anmeldebescheinigung bei auswärtig wohnenden Gewerbetreibenden
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, OHG)
  • Beglaubigter Gesellschaftsvertrag bei Firmen in Gründung
  • Handwerkskarte, sofern ein Handwerk ausgeübt wird
  • Erlaubnisurkunde oder -karte bei anderen erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Maklergewerbe, Bewachungsgewerbe, Pfandleihergewerbe, Reisegewerbe)
  • Bei stellvertretender Anmeldung ist eine Vollmacht der anzeigepflichtigen Person(en) vorzulegen.

Erfolgt die Gewerbeanzeige auf postalischem Wege, sind diese Unterlagen in Fotokopie beizufügen. Die Anmeldung kann auch selbständig über das WirtschaftsService-Portal.NRW erfolgen.


Verwaltungsgebühr

  • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind: 26,00 €
  • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00€

Dienststelle

Fachbereich Ordnung und Kultur, Rathausplatz 1, 12345 Musterstadt